Beratungsbesuche gem. §37 Abs. 3 SGB XI
Bei Pflegegeldbezug müssen Sie, je nach Pflegegrad, halb- oder vierteljährlich einen Beratungseinsatz durchführen lassen. Gerne übernehmen wir dies für Sie. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.
ambulante Hilfen
Schnell verliert man im Pflegedschungel den Überblick.
Ob Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag oder Hilfsmittel - wir beraten Sie gerne und umfassend!
Antragshilfe
Wir helfen Ihnen gerne bei allen Anträgen rund um das Thema Pflege und andere Sozialleistungen. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Widersprüchen gegen Ablehnungsbescheide und sind Ihnen behilflich bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.